Präimplantationsdiagnostik PID

Der Bundesrat hat am 18. Februar 2009 die Vernehmlassung zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik, PID) eröffnet. Die Änderung bezweckt, die PID unter restriktiven Voraussetzungen zuzulassen.

Unter PID versteht man im Allgemeinen die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor er allenfalls in die Gebärmutter der Frau übertragen wird.

In der Schweiz ist die PID gemäss dem seit 2001 geltenden Fortpflanzungsmedizingesetz ohne Ausnahme verboten. 2005 haben beide Räte einer Motion zugestimmt, die die Aufhebung des PID-Verbots forderte.

Nun gibt der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung.